Spielehersteller Ravensburger klagt gegen Apple wegen Memory®

Nov 18, 11 Spielehersteller Ravensburger klagt gegen Apple wegen Memory®

Apple hatte in der letzten Zeit immer wieder seine Patentrechte verteidigt und ist zum Beispiel mit Samsung wegen des Verstoßes gegen das iPad Geschmacksmuster vor Gericht gezogen. Auch hatte es sich Apple nicht nehmen lassen, gegen das kleine Bonner Café „Apfelkind“ vorzugehen und gegen die Betreiber des kleinen Familienunternehmens zu klagen. Diese verwenden einen Apfel in ihrem Logo und wollten dieses Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen lassen. Apple hat jedoch etwas dagegen und legte gegen die Eintragung Einspruch ein.

Zurzeit muss sich aber auch immer wieder Apple selbst vor Gericht verantworten, da immer mehr Firmen gegen den Technologie-Konzern vorgehen, wie etwa Samsung oder Motorola wegen des Verstoßes von Apple gegen Patente der jeweiligen Unternehmen.

Nun hat sich auch der schwäbische Spielehersteller Ravensburger zu Wort gemeldet und Klage gegen Apple eingereicht. Grund zur Beschwerde gibt ein Spiel, das inzwischen jedes Kind kennt. Die Rede ist von dem Kartenspiel Memory. Doch was niemand bisher wirklich wusste: Das Wort Memory ist eine geschützte Wortmarke. Ravensburger hatte sich das Wort „Memory“ bereits im Jahr 1977 als Marke sichern lassen. Dieser Schutz wurde im Jahr 2000 schließlich auf „Datenträger jeglicher Art“ erweitert.

Ravensburger hatte Apple wegen der Verwendung des Wortes Memory in zahlreichen Spielen im App Store abgemahnt und aufgefordert, diese umgehend aus dem App Store zu entfernen. So nachlässig, wie Apple jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach auf solche Aktionen reagiert hatte, hat sich allerdings auch hier bisher nichts getan, weshalb sich Ravensburger und Apple nun in München vor dem Landgericht einfinden werden.

Der Prozess dürfte sich in diesem Fall recht schwierig gestalten. Denn auch wenn das Wort Memory ein geschützter Name ist, ist dies in der englischen Sprache dennoch ein beschreibender Begriff. Bis zum 31. Januar des kommenden Jahres 2012 haben beide Seiten nun Zeit, sich außergerichtlich zu einigen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Münchener Landgericht sein Urteil verkünden.

© Bild: flickr / roomman

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